Auf
dieser
Seite
finden
Sie
die
offiziell
in
Deutschland
empfohlenen
Routine-Impfungen
-
selbstverständlich
erhalten
Sie
von
Ihrem
Kinderarzt
eine
entsprechende
Beratung
und
Aufklärung
über
die
jeweils
notwendigen
Impfungen.
Informationen
zu
den
einzelnen
Impfungen
erhalten
Sie
über
das
Robert-Koch-Institut
Darüberhinaus
gibt
es
noch
weitere
Impfungen,
die
z.B.
vor
Auslandsreisen
notwendig
sein
können,
aber
auch
solche,
die
nur
für
bestimmte
Kinder
empfohlen
sind,
so
z.B.
die
Impfung
gegen
Pneumokokken,
Grippe
oder
FSME.
Auf
den
Seiten
des
Robert-Koch-Instituts
finden
Sie
entsprechende
Infos.
Übrigens:
Bereiten
Sie
Ihr
Kind
auf
eine
Impfung
vor,
sprechen
Sie
mit
ihm/ihr
vor
dem
Besuch
beim
Kinderarzt.
Ein
Verheimlichen
einer
Impfung
nutzt
niemandem,
sondern
schafft
nur
ein
schlechtes
Vertrauensverhältnis
zwischen
Ihrem
Kind
und
dem
Arzt,
aber
vor
allem
auch
zwischen
Ihrem
Kind
und
Ihnen!
Der
aktuelle
Impfplan
nach
den
Empfehlungen
der
Ständigen
Impfkommission
STIKO:
|
|
| Geburt |
2. |
3. |
4. |
11.-14. |
15.-23.
1) |
|
| vollendetes
Lebensjahr
1) |
5.-6. |
9.-17. |
12.-15. |
|
| Diphtherie,
Tetanus,
Keuchhusten,
Hepatitis
B
Kinderlähmung,
Haemophilus
influenzae
Typ
b
(Hib)
möglichst
als
6-fach
Kombination
2) |
| Pneumokokken |
|
|
| Tetanus,
Diphterie,
Keuchhusten
4) |
Tetanus,
Diphterie,
Keuchhusten,
Kinderlähmung
4) |
|
|
|
|
G
6)
|
| Masern,
Mumps,
Röteln,Windpocken
als
Kombinationsimpfstoff |
|
|
|
|
Meningokokken
C
|
ab
12.Lebensmonat
|
G
als
Nachholimpfung
älterer
Kinder
|
|
|
ab
12.Lebensmonat,
wenn
nicht
mit
MMR
erfolgt |
G
8)
|
|
Nach
Impfempfehlungen
der
Ständigen
Impfkommission
(STIKO),
Stand:
Juli
2002.
Quelle:
Epidemiologisches
Bulletin
28/2002,
Robert
Koch-Institut.
1)
Zu
diesem
Zeitpunkt
soll
der
Impfstatus
überprüft
und
gegebenenfalls
vervollständigt
werden.
2)
Impfschemata
nach
Herstellerangaben.
3)
Bei
Verwendung
von
Kombinationsimpfstoffen,
die
eine
Pertussiskomponente
enthalten.
4)
Auffrischimpfung
nicht
früher
als
5
Jahre
nach
der
vorhergehenden
letzten
Dosis.
5)
Die
Hepatitis
B-Impfung
ist
auch
gleich
nach
der
Geburt
des
Kindes
möglich.
6)
Grundimmunisierung
aller
noch
nicht
geimpften
Jugendlichen
bzw.
Komplettierung
eines
unvollständigen
Impfschutzes.
7)
Mindestabstand
zwischen
den
Impfungen
vier
Wochen.
Die
2.
Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung
sollte
so
früh
wie
möglich
erfolgen,
spätestens
bis
zum
vollendeten
2-ten
Lebensjahr.
8)
Grundimmunisierung
ungeimpfter
12-
bis
15-jähriger
Jugendlicher,
bei
denen
keine
durchgemachte
Windpockenerkrankung
erinnerlich
ist.
|
Weitere
wichtige
Antworten
auf
häufige
Fragen
zu
Impfungen
finden
Sie
hier
(pdf-Dokument
295kb,
Sie
benötigen
den
Acrobat
Reader)
 
|